Welche rechtlichen Grundlagen musst Du für Deinen Onlineshop beachten?

Als Onlineshop-Besitzer bist Du verpflichtet für bestimmte Produkte rechtliche Angaben bzw. Hinweise in Deinem Onlineshop abzubilden. Unser Plugin "Rechtliche Angaben (SW6)" unterstützt Dich bei der Abbildung dieser Angaben.
Nachstehend findest Du Verordnungen und Gesetze, die eine Angabe- bzw. Hinweispflicht für Onlinehändler vorsehen.

Die Energieverbrauch-Kennzeichnungspflicht

Seit dem 01.08.2017 gilt eine neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Diese gibt für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten vor. Betroffene Händler müssen in jeder Werbung und in technischen Werbematerialien sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch die Auswahl der für die betreffenden Ware verfügbaren Effizienzklassen darstellen. Es ist dabei irrelevant ob die Werbung energiebezogener oder preisbezogener Natur ist.

Beispiel: Für eine Waschmaschine mit Energieeffizienzklasse A+++ bedeutet dies, dass zusätzlich das Spektrum (A+++ bis D) der Energieeffizienzklasse angegeben werden muss.

Bio-Produkte

Hat man die Absicht als Händler Bio-Produkte über seinen Online-Shop vertreiben zu wollen wird ein Bio-Zertifikat benötigt. Diese Zertifizierung wird von Kontrollstellen, privatwirtschaftliche Unternehmen, durchgeführt.
Um ein Zertifikat zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind:

  • Die Zutaten müssen einen landwirtschaftlichen Ursprungs haben. Auf mindestens 95% der Zutaten muss dies zutreffen.
  • Es darf keine Gentechnik verwendet werden.
  • Alle Lieferanten müssen ebenfalls bio-zertifiziert sein.

Selbst für den Fall, dass über den Online-Shop keine selbst produzierten Bio-Produkte sondern nur Bio-Produkte von Lieferanten weiter vertrieben werden, wird ebenso ein Bio-Zertifikat benötigt. Hintergrund hierzu ist der Ansatz das Risiko zu minimieren, dass Ware umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden könnte. Verbraucher sollen sich auf die Erfüllung der Kriterien für dieses Gütesiegel verlassen können.

Um den Kunden eine gewisse Transparenz gewährleisten zu können muss der Code der Bio-Kontrollstelle, die zuletzt das Unternehmen geprüft hat, genannt werden. Die Nummer muss dabei nicht unmittelbar auf der Produktseite angegeben werden. Eine Verlinkung zu einer anderen Produktseite ist möglich. Es wird aber empfohlen sicherheitshalber die Nummer immer innerhalb der Produktbeschreibung mit anzugeben.

Die Elektroverordnung

Seit 2018 gilt eine verschärfte Informationspflicht für Hersteller beim Verkauf von Elektro- oder Elektronikgeräten. Neben den Hinweis- und Meldepflichten müssen Hersteller nun auch beim Anbieten ihrer Ware immer ihre Registrierungsnummer (WEEE-Nummer) angeben.
Es handelt sich bei der WEEE-Nummer um eine zugewiesene achtstellige Nummer, die den Hersteller sowie Gerätearten und Marken eindeutig kennzeichnet. Die Angabe dieser Nummer soll beim Anbieten für erhöhte Transparenz sorgen und zudem verhindern, dass Händler keine Waren von nicht registrierten Herstellern weiterverkaufen.

Im Online-Shop ist der Hersteller verpflichtet die WEEE-Nummer in der jeweiligen Produktdetailseite anzugeben, damit der Käufer diese bei seiner Kaufentscheidung ebenso miteinbeziehen kann.
Eine Angabe der WEEE-Nummer im Impressum des Shops ist freiwillig, ist aber im Hinblick auf die Transparenz zu empfehlen.

Zu Beachten ist, dass Hersteller die WEEE-Nummer nicht nur beim Anbieten angeben müssen, sondern auch auf Rechnungen angeben sollten um deren einfache Wahrnehmbarkeit zu gewährleisten. Da es keine genaue gesetzliche Vorgabe gibt wo die Nummer zu finden ist, kann diese Angabe sowohl in der Kopfzeile als auch in der Fußzeile angegeben werden.

Lebensmittel

Für Lebensmittel gilt seit 2014 eine Online-Kennzeichnungspflicht, die mit einer Verordnung festgelegt wurde. Die Kennzeichnungen und Informationen, die angegeben werden müssen, unterliegen weitgehend denselben Anforderungen wie im stationären Handel.

Der Händler verpflichtet sich, dass für den Kunden noch vor Abschluss des Kaufvertrags bestimmte Pflichtinformationen verfügbar sind.
Es handelt sich dabei um folgende Angaben:

  • Die Bezeichnung des Lebensmittel
  • Das Verzeichnis der Zutaten
  • Die Angabe von Stoffen oder Zutaten, die als allergene Stoffe gelten
  • Die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
  • Die Nettofüllmenge des Lebensmittel
  • Gegebenenfalls besondere Anweisungen für die Aufbewahrung und/oder Anweisungen für dir Verwendung
  • Der Name oder die Firma sowie die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Das Ursprungsland oder der Herkunftsort
  • Eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden.
  • Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent

Der Händler ist verpflichtet diese Informationen dem Kunden bereitzustellen. Der Kunde muss auf die Angaben hingewiesen werden, es genügt aber, diese einsehbar zu machen, also es dem Kunden zu ermöglichen die Informationen abzurufen.

Die Biozid-Verordnung

Die Biozid-Verordnung regelt den Verkauf und die Bereitstellung auf dem Markt sowie Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Der Zweck der Verordnung ist es den freien Handel von Biozidprodukten in der EU zu verbessern und soll gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten.

Bei jeder Werbung von Biozidprodukten muss der Hinweis vermerkt sein: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ Dieser Hinweis muss sich von der Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein.

REACH-/CLP-Verordnung

Die Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie regelt die Einstufung von Gefahrenstoffen und ordnet diese einer oder mehrerer Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zu. Ziel ist es, das Gefahrenpotenzial einer Chemikalie zu bezeichnen und durch eine entsprechende Kennzeichnung Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen.

Die Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in H- und P-Sätze unterteilt. Die H-Sätze enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die P-Sätze geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen.

Stoffe und Gemische können darüber hinaus ggf. mit ergänzenden Informationen, den sogenannten EUH-Sätzen, auf dem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Diese Elemente sind jedoch keine weltweit verwendeten sondern ausschließlich EU-weit zu vergebende Hinweise.

Die verschiedenen Gefahrenklassen werden zusätzlich in unterschiedlichen Gefahrenpiktogrammen dargestellt. Ebenso Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Bei den Signalwörtern gibt es zwei Gefahrenausmaßstufen. Einmal GEFAHR – Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien und zusätzlich ACHTUNG – Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien.

Diese wichtigen Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen sowohl auf das Produkt-Etikett als auch im Online-Shop in der Beschreibung übernommen und klar ersichtlich dargestellt werden. Unsere Plugins ermöglichen es Dir diese Gefahren- und Sicherheitshinweise in Deinem Online-Shop darzustellen.

Das Batteriegesetz

Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus. Aus dem Batteriegesetz ergibt sich für Onlinehändler, ebenso wie für den stationären Handel, die Informationspflicht der Kunden. Der Händler muss seinen Kunden über Folgendes informieren:

  • Batterien können nach dem Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden.
  • Der Endnutzer ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
  • Die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und die Zeichen der chemischen Elemente müssen erläutert werden.


Der Hinweis im Bezug auf das Batteriegesetz kann zum Einen in den Artikeldetails erscheinen, dabei muss der Hinweis eindeutig, leicht sichtbar und deutlich lesbar sein. Zum Anderen kann der Hinweis auch der Warensendung selbst beigelegt werden.

Eine Erwähnung des Hinweises in den AGBs ist nicht ausreichend, da der Hinweis an guter Sichtbarkeit und Lesbarkeit in so einem Fall fehlt. Die Informationen zur Batterieentsorgung können an zentraler Stelle als eigene Schaltfläche dargestellt werden, wie beispielsweise die AGB. Eine Verlinkung von den Artikeldetails zu dem Hinweis ist dabei besonders sinnvoll, da die Kunden ohne Probleme zu den wichtigen Informationen gelangen können.

Die Spielzeugverordnung

Die Spielzeugverordnung regelt die Sicherheitsanforderungen an Kinderspielzeug, das neu in den Verkehr gebracht wird.
Als Spielzeug gelten alle Produkte, die dazu bestimmt oder die entsprechend gestaltet sind, ausschließlich oder nicht ausschließlich von Personen unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Als Onlinehändler besteht zum Einen die Prüfpflicht, ob die Hersteller bzw. Einführer ihren Kennzeichnungs- und Informationspflichten nachgekommen sind. Zum Anderen muss der Händler in seinem Onlineshop sicherstellen, dass die Warnhinweise für den Kunden noch vor dem Kauf klar erkennbar sind. Die Warnhinweise müssen nicht nur deutlich, sichtbar, leicht lesbar, verständlich, zutreffend und in deutscher Sprache am Spielzeug selbst angebracht sein, die Hinweise müssen auch in die Artikelbeschreibung aufgenommen werden. Die Warnhinweise müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen.

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