Shopware 6: Lieferung ins Ausland – Was ist zu beachten?

Bisher belieferst Du über Deinen Shopware 6 Onlineshop nur Kunden in Deutschland und Du möchtest dies ändern? Dann findest Du in diesem Beitrag alle wichtigen Punkte, die Du bei der Einrichtung des Versands ins Ausland beachten musst.

Land freischalten

Sobald entschieden ist, welche weiteren Länder beliefert werden sollen, müssen diese Länder für den Versand freigeschaltet werden. Ebenso müssen diese Länder, falls noch nicht geschehen, im Verkaufskanal unter „Länder“ hinterlegt werden. Ansonsten wird bei einer Registrierung das neue Lieferland als Auswahloption nicht angezeigt.

Versandkosten definieren

Der Versand eines Produkts ist immer an die Versandkosten geknüpft. Egal ob Du nun Portokosten berechnest oder eine Portofreie Lieferung anbietest, in beiden Fällen müssen die Versandkosten definiert werden.
Mit der Hilfe von Regeln kannst Du in einer Versandart unterschiedliche Versandkosten für verschiedene Länder bündeln. So ist es möglich jeweils eine Versandart National und International anzubieten. Aufgrund der hinterlegten Regeln werden dem Kunden nach dem Login die korrekten Versandkosten für sein Lieferland ausgewiesen.

B2B – steuerfreie Lieferung?

Wenn neben B2C-Kunden auch B2B-Kunden im Ausland beliefert werden, kannst Du eine steuerfreie Lieferung für Deine B2B-Kunden in Betracht ziehen.
Bei einer Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat kann dem dort ansässigen Unternehmen die MwSt. erlassen werden. Hierzu muss das Unternehmen im Kundenkonto seine USTID hinterlegt haben und der Shopbetreiber muss überprüfen ob die USTID wirklich zu dem angegebenen Unternehmen gehört. Um diese Überprüfung direkt im Bestellprozess aufführen zu können, gibt es spezielle Erweiterungen. Diese Erweiterungen sind im Shopware Community Store zu finden. Die Apps überprüfen im Hintergrund mittels einer Schnittstelle ob die USTID zu den Unternehmensdaten, die bei den Steuerbehörden hinterlegt sind passen. Erst wenn die Daten übereinstimmen, kann der Bestellprozess abgeschlossen werden.

10.000€ Lieferschwelle

Bei der Lieferung in ein anderes Land muss zudem die EU-weite Lieferschwelle von 10.000€ bedacht werden. Unter der Schwelle von 10.000€ werden Lieferungen und Leistungen mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt. Sobald die Verkäufe ins Ausland die Lieferschwelle übersteigen, wird die Umsatzsteuer in jedem Land, in dem verkauft wird, fällig. Dann ist auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern fällig.
Am Klügsten ist es sich zu diesem Thema von seinem Steuerberater beraten zu lassen.

Versandkosten in Versand- und Zahlungsseite integrieren

Die jeweiligen Versandkosten für die neuen Lieferländer müssen in die Versand- und Zahlungsseite integriert werden. So haben die Kunden schon vor der Registrierung die Möglichkeit sich genau über etwaige Versandkosten zu informieren.

Vertriebsbeschränkungen festlegen

Sollen alle Produkte ins Ausland versendet werden oder gibt es für einige Produkte gesetzliche Vertriebsbeschränkungen? Oder möchtet Du gar manche Artikel aufgrund ihrer Größe und dadurch erhöhten Versandkosten nicht ins Ausland schicken? Für solche Artikel bittet es sich an im Shop eine Vertriebsbeschränkung zu hinterlegen.
Eine Möglichkeit dies um zusetzten ist mit Hilfe von Erweiterungen. Im Shopware Community Store findest Du die Erweiterung „Vertriebsbeschränkungen/Riskmanagement/Bestellung blockieren“. Mit der App ist es möglich über Regeln Bestellungen am Ende des Bestellprozesses zu blockieren, wenn die Bedingung der Regel erfüllt wird.

Die aufgeführten Punkte begegnen uns immer wieder bei der Einrichtung von neuen Lieferländern für unsere Kunden. Daher sehen wir sie als beachtenswert für die Einrichtung neuer Versandländer an.

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